

Erbschaft ohne Testament – Was gilt in Deutschland?
Gesetzliche Erbfolge bestimmt die Verteilung
Wer kein Testament hinterlässt, überlässt die Aufteilung seines Vermögens der gesetzlichen Erbfolge. Diese regelt im deutschen Erbrecht genau, wer in welcher Reihenfolge erbt – unabhängig davon, ob das dem Wunsch des Verstorbenen entspricht. Ehepartner, Kinder, Enkel oder Eltern werden nach einem festgelegten Schema berücksichtigt. Das kann in manchen Fällen zu Überraschungen oder auch zu Konflikten führen, wenn etwa unverheiratete Partner oder Stiefkinder leer ausgehen.
Wer erbt – und in welcher Reihenfolge?
Die gesetzliche Erbfolge unterteilt Angehörige in sogenannte Ordnungen. Kinder und deren Nachkommen haben Vorrang (1. Ordnung), gefolgt von Eltern und Geschwistern (2. Ordnung) sowie weiter entfernten Verwandten. Ehegatten erben je nach Güterstand zusätzlich zum Anteil der Verwandten. Gibt es keine gesetzlichen Erben, fällt der Nachlass an den Staat. Wer eine andere Verteilung wünscht, muss zu Lebzeiten selbst durch ein Testament oder einen Erbvertrag vorsorgen.
Warum rechtzeitige Regelung sinnvoll ist
Ohne klare Regelung kommt es nicht selten zu Streitigkeiten oder zu einer Erbengemeinschaft, die kaum handlungsfähig ist. Gerade bei Immobilien oder Unternehmensanteilen entstehen schnell Probleme. Eine rechtliche Beratung kann helfen, individuelle Lösungen zu finden, steuerliche Belastungen zu vermeiden und die Familie gezielt abzusichern. In der Kanzlei Riefer erhalten Sie Unterstützung bei der Nachlassplanung – rechtlich fundiert und persönlich abgestimmt.
Sorgen Sie vor, bevor der Gesetzgeber entscheidet. Jetzt rechtlich beraten lassen und Klarheit für den Erbfall schaffen.